Neue Benutzungs- und Gebührensatzung ab dem 1. August 2026
veröffentlicht am 24.07.26
Neue Benutzungs- und Gebührensatzung ab dem 1. August 2026
Zum 1. August 2026 tritt die neue Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei Plön in Kraft. Die Neufassung wurde sprachlich überarbeitet, an aktuelle rechtliche Vorgaben angepasst und in einigen Punkten aktualisiert.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Getränke sind in der Bücherei erlaubt, sofern Medien und technische Ausstattung dadurch nicht gefährdet werden. Alkoholische Getränke sowie der Verzehr von Speisen bleiben weiterhin nicht gestattet.
- Neuregelung bei verspäteter Rückgabe: Wird ein Medium auch 28 Tage nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben, wird ein Leistungsbescheid erstellt. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Rückgabe des Mediums nicht mehr möglich; stattdessen werden die Wiederbeschaffungskosten erhoben.
- Die Bearbeitungsgebühr bei Medienverlust für andere Medien als Bücher wurde angepasst.
Wir bitten alle Nutzerinnen und Nutzer, die Leihfristen im Blick zu behalten und Medien bei Bedarf rechtzeitig zu verlängern. So lassen sich zusätzliche Gebühren und Verwaltungsverfahren vermeiden.
Die vollständige Benutzungs- und Gebührensatzung steht ab sofort auf unserer Homepage zum Download https://stadtbuechereiploen.de/mitglied/ bereit und kann selbstverständlich auch in der Stadtbücherei eingesehen werden.
Bei Fragen zur neuen Satzung oder zu einzelnen Regelungen sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen jederzeit weiter.